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24.02.2015
Urteil gegen Catch- and Release: (V)DKAC bezieht Stellung!
Im September 2013 sorgte die kritische NDR Dokumentation "Ein Hobby mit Widerhaken" für Wirbel in der Öffentlichkeit und natürlich unter den Anglern in Deutschland. Nun über ein Jahr nach der Berichterstattung, die von Seiten der Angelverbände und Anglerschaft stark kritisiert wurde, ist es am Verwaltungsgericht in Münster dennoch zu einem Urteil gekommen, welches nicht nur Catch & Release an kommerziellen Teichanlagen, sondern uns alle betreffen könnte. Doch der Reihe nach:Zur Erinnerung: In der NDR-Dokumentation besucht ein Kamera-Team neben einem rein kommerziellen Forellensee einen Privat-See, der mit kapitalen Fischen besetzt ist und an dem jeder die Angel auswerfen darf. Das ein Angelschein an solchen "Put & Take" Gewässern nicht notwendig ist, bleibt unerwähnt. Gezielt wird bei den Dreharbeiten nach Anglern gesucht, die wenig bis keine Ahnung vom Umgang mit einem gefangen Fisch haben. Natürlich machen sich die Macher der Dokumentation nicht die Mühe einen Fliegenfischer oder einen passionierten Karpfenangler zu begleiten. Lediglich ein zappelnder Karpfen auf einer Abhakmatte aus einem YouTube-Video wird kurz eingeblendet. Dass darin der fürsorgliche Angler den schonenden Umgang mit dem gefangenen, für den Verzehr viel zu großen Fisch erklärt, bleibt unkommentiert. Wir berichteten ausführlich.Urteil: Tophäenfischen in Teichanlagen verstößt gegen den TierschutzNun hat das Verwaltungsgericht Münster die Auffassung des Landkreises Borken zum gezielten Fang von Trophäenfischen aus einem Angelteich vorerst bestätigt. Der Landkreis Borken hatte dem gewerbsmäßigen Betreiber einer Angelteichanlage in Vreden aus tierschutzrechtlichen Gründen mittels einer Ordnungsverfügung untersagt, an dessen Anlage auf kapitale Fische angeln zu lassen, um die gefangenen Fische vom Angler lebend vor der Kamera als Trophäe zu präsentieren, zu vermessen und anschließend, mit teilweise mehreren Minuten Verzögerung, wieder in das Gewässer zurücksetzen zu lassen. (Quelle: DKAC-MV)Urteil rechtlich nicht überzeugend! Aktuelle Stellungnahmen von DCDKAC und DKAC-MVVDKAC und DKAC-MV beziehen nun Stellung zu dem Urteil. Beide stellen in ihrer Stellungnahme bzw. Gegendarstellung dar, dass sich der DKAC als Sprachrohr der spezialisierten Karpfenangler in Deutschland ganz klar von der praktizierten Handhabe an kommerziell bewirtschaften Teichanlagen distanziert! In der Stellungnahme wird das Urteil aber seitens des (V)DKAC's dennoch angefochten, denn im Verfahren geht es nicht nur um die C&R-Handhabe an solchen Teichanlagen, sondern vor allem darum, ob maßige Fische nach dem Fang zurückgesetzt werden dürfen oder nicht. Damit sitzen wir alle im selben Boot, auch wenn wir als verantwortungsbewusste Angler uns klar von den betriebenen Praktiken an solchen Anlagen distanzieren!Hier geht es zum Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Münster, dass C&R in Teichanlagen gegen das Tierschutzgesetz verstößt.Hier geht es zur Stellungnahme des Verbandes Deutscher Karpfenangler Clubs (VDKAC).Hier geht es zur Stellungnahme des DKAC, der die Richtigkeit des Gerichtsurteils in Frage stellt.