Szene-News
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16.02.2015
Abstimmung des VFG: 81% sind gegen das Nachtangelverbot!
Kurz vor Weihnachten haben wir euch über eine neue verbandsintere Abstimmung über das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg informiert. Wir berichteten. Der VFG-BaWü ( Verband für Fischerei und Gewässerschutz) hatte 2014 zunächst die Angler über eine Online-Umfrage nach ihrer Meinung zum Thema Nachtangelverbot in Baden-Württemberg gefragt. Über 90% waren für die Aufhebung des Verbotes. Wir berichteten erneut.Leider war die Online-Umfrage technisch nicht gegen Mehrfachabstimmungen gesichert. Das Ergebnis wurde angezweifelt. Also kam es kurz vor Weihnachten zu einer schriftlichen Umfrage via Stimmzettel, der mit dem Verbandsheft an die Mitglieder gesendet wurde. Leider ist nicht sicher gestellt, dass das Verbandsheft jedes Mitglied tatsächlich bekommt. Denn es ist Aufgabe der Vereine wechselnde Adressen ihrer Mitglieder dem Verband zu melden. In der Praxis geht dabei immer mal wieder schief, klar, das Amt des Schriftführers ist ein Ehrenamt.Am 12.02.2015 gab der Verband schließlich das Umfrage-Ergebnis auf der VFG-Website bekannt. Allen Anglern wird bei dem Ergebnis sicherlich ein riesiger Stein vom Herzen fallen: 81% sind gegen das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg."1 % haben für die Beibehaltung des bestehenden Nachtangelverbotes gestimmt. 8 % waren für eine Kompromisslösung: Zusätzlich zur Ausnahme Wels/Aal soll die Landesfischereiverordnung in § 3 (1) auch weitere Fischarten berücksichtigen, die bis 24/1 Uhr beangelt werden dürfen." (Auszug wörtlich übernommen.)Die Rücklauf der Stimmzettel lag allerdings nur bei 10% der versendeten Stimmzettel. Eine Beteiligung, die deutlich gegen das Aufwendige Abstimmungsverfahren über den Postweg spricht!Der VFG-BaWü im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse weiter bekannt, dass:"Dieses Abstimmungsergebnis ist für das Verbandspräsidium konkrete Veranlassung, in der Sache weitere Schritte zu unternehmen“ so Verbandspräsident Wolfgang Reuther. (Zitat und Auszug wörtlich übernommen.)"So hat der VFG bereits zur nächsten Sitzung des Landesfischereibeirates im März den Antrag gestellt, dass der Landesfischereibeirat beschließen möge, das Landwirtschaftsministerium aufzufordern, das Nachtangelverbot außerhalb von Schutzgebieten aus der Landesfischereiverordnung zu streichen. (Auszug wörtlich übernommen.)Wir sind gespannt, ob jetzt Bewegung in die Sache kommt und das generelle Nachtangelverbot nun auch in Baden-Württemberg, dem letzten Bundesland mit Nachtangelverbot in Deutschland, endlich fällt! Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden.Eines hat sich schon jetzt deutlich gezeigt, wenn wir Angler zusammen an einem Strick ziehen, word sich auch was verändern!Hier geht es zur Meldung auf der Website des VFG Baden-Wüttembergs:http://www.vfg-bw.org/Mitgliederbefragung_Nachtangelverbot.htmHier geht es zu allen Carpzilla-Beiträgen zum Thema Nachtangelverbot in BaWü:http://www.carpzilla.de/search/node/vfg